PKv für ausländer
Wer sich als Ausländer kurzweilig oder dauerhaft in Deutschland aufhält, wird generell durch die gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert. Liegt das Einkommen jedoch über der JAEG kann er die Leitungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Dabei muss der Versicherungsschutz mindestens der Grundsicherung entsprechen, also den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Handhabe ist dabei bei jeder Versicherung unterschiedlich, manche fordern, dass man schon eine gewisse Zeit in Deutschland lebt.
Die Beiträge der Ausländer hängen von unterschiedlichen Kriterien ab, neben dem Alter und dem Gesundheitszustand auch vom Herkunftsland. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz nur so lange bestehen, wie der Versicherungsnehmer in Deutschland bleibt.
Ausländische Studenten können bei ihrer Heimatversicherung eine europäische Ausweiskarte erhalten und somit vom Pflichtversicherungsschutz befreit werden. Behandlungen werden dann trotzdem von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.